Schulbegleitung

 Eine Schulbegleitung unterstützt Schülerinnen und Schüler mit (sonderpädagogischem) Förderbedarf bei schulischen und außerschulischen Belangen – das kann vom Schulweg über die Hausaufgaben bis zum gemeinsamen Essen reichen. Ihre Tätigkeitsfelder lassen sich, je nach Umfang der Aufgaben, in drei Bereiche unterteilen: begleitend, aktiv unterstützend und gestaltend.

Welche Aufgaben der Schulbegleiter oder die Schulbegleiterin im Detail übernimmt, hängt vom individuellen Unterstützungsbedarf des Kindes, der Struktur der Schule und der Lernsituation ab. Für die Bestimmung des Bedarfs ist der jeweilige Kostenträger – meist das Jugendamt – verantwortlich.

Die Schulbegleiter/innen arbeiten eng mit den Lehrpersonen der jeweiligen Klasse zusammen und überlegen gemeinsam, wie die Förderung und Unterstützung des Kindes gestalten werden könnte, um diesem die Integration und Inklusion zu ermöglichen. 

In mehreren Klassen der Dorfschule sind Schulbegleiter/innen tätig.

In der Regel beraten die Lehrer/innen die Eltern, wenn sie eine Schulbegleitung für notwendig erachten. Beantragen müssen die Schulbegleitung allerdings die Eltern. Dies geschieht in der Regel beim zuständigen Jugendamt (Amt für Jugendhilfe und Schule) oder auch beim Sozialamt.

Mehrere Träger wie Lebenshilfe, Inti, Caritas etc. bilden Schulleiter aus und vermitteln diese.